Der dritte Baustein der Paketlösung sieht
die sogenannte "Riester-Förderung" vor.
Die Beiträge zu Riesterverträgen werden grundsätzlich
aus den Nettobezügen
(also abzüglich der individuellen Steuer und den Sozialabgaben)
geleistet.
Um die volle Zulage im Jahr 2006 zu erhalten, müssen Sie mindestens
3%
Ihres Bruttoeinkommens vom Vorjahr abzüglich der Zulagen aus Ihren
Nettobezügen
aufwenden. Zahlen Sie weniger, wird auch die staatliche Zulage entsprechend
gekürzt.
Im Jahr 2006/2007 (3. Riesterstufe) müssen Sie mindestens 3%
Ihres Bruttoeinkommens vom Vorjahr abzüglich der Zulagen einzahlen.
Ab 2008 (4. Riesterstufe) müssen Sie mindestens 4%
Ihres Bruttoeinkommens vom Vorjahr abzüglich der Zulagen einzahlen.
Die Leistungen sind:
- lebenslange Altersrente
- Rentengarantiezeit 10 Jahre
- Keine Rentenzahlung im Ausland
- Teilkapitalauszahlung bis zu 30 % möglich
- Zusatzrisiken wie Berufsunfähigkeit
und Hinterbliebenenversorgung sind nicht abdeckbar
- Nachgelagerte Besteuerung