VerlagsRente Riestersparvertrag

Der dritte Baustein der Paketlösung sieht die sogenannte "Riester-Förderung" vor.
Die Beiträge zu Riesterverträgen werden grundsätzlich aus den Nettobezügen
(also abzüglich der individuellen Steuer und den Sozialabgaben) geleistet.
Um die volle Zulage im Jahr 2006 zu erhalten, müssen Sie mindestens 3%
Ihres Bruttoeinkommens vom Vorjahr abzüglich der Zulagen aus Ihren Nettobezügen
aufwenden. Zahlen Sie weniger, wird auch die staatliche Zulage entsprechend gekürzt.

Im Jahr 2006/2007 (3. Riesterstufe) müssen Sie mindestens 3%
Ihres Bruttoeinkommens vom Vorjahr abzüglich der Zulagen einzahlen.

Ab 2008 (4. Riesterstufe) müssen Sie mindestens 4%
Ihres Bruttoeinkommens vom Vorjahr abzüglich der Zulagen einzahlen.

Die Leistungen sind:

  • lebenslange Altersrente
  • Rentengarantiezeit 10 Jahre
  • Keine Rentenzahlung im Ausland
  • Teilkapitalauszahlung bis zu 30 % möglich
  • Zusatzrisiken wie Berufsunfähigkeit
    und Hinterbliebenenversorgung sind nicht abdeckbar
  • Nachgelagerte Besteuerung

Jahr
Mindest-Eigenleistung
des Vorjahres-Bruttoeinkommens
Grundlage

Zulage für
jedes Kind

steuerlich
abzugsfähiger Höchstbetrag
2006/2007
3%
114 Euro
138 Euro
1575 Euro
ab 2008
4%
154 Euro
185 Euro
2100 Euro