Der zweite Baustein der Paketlösung beruht auf folgendem Prinzip:
Sie treffen mit Ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung, dass er aus Sonderzahlungen
(Weihnachts- und / oder Urlaubsgeld) Teile Ihrer Bruttobezüge vorab
nur mit 20% Pauschalsteuer versteuert und sozialversicherungsfrei (bis
2008)
in die Direktversicherung einzahlt. Die Höchstgrenze liegt bei
jährlich 1.752 Euro.
Dieser Baustein sieht als einziger Durchführungsweg die steuerfreie
Kapitalauszahlung am Ende der Laufzeit vor.
Die Leistungen für eine bis 31.12.2004 abgeschlossene
Direktversicherung sind:
Für Direktversicherungen, die seit dem 01.01.2005 abgeschlossen
worden sind,
gelten die Erklärungen zur Pensionskasse analog.
- steuerfreie Kapitalauszahlung
- alternativ auch Rentenauszahlung möglich
- Zusatzrisiken wie Berufsunfähigkeit
und Hinterbliebenenversorgung sind abdeckbar